Anträge

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Die Biosphärenfraktion“ und Barbara Spaniol Die Linke im Kreistag Saarpfalz

Antrag:
Der Kreistag wolle beschließen:

(i) Einrichtung von Schutzräumen für Frauen und deren Kinder, die von
partnerschaftlicher Gewalt betroffen sind.
(ii) Fortführung des Arbeitskreises ,,Gewalt gegen Frauen“ mit stärkerer
Einbindung von Vertreter*innen des Saarpfalz-Kreises.

Begründung:

Unser Antrag knüpft an die Erfahrungen des Arbeitskreises „Gewalt gegen
Frauen11 in der letzten Legislaturperiode an. Er basiert auf der „IstanbulKonvention“,
dem übereinkommen des Europarates zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Fast zeitgleich hat das Bundeskabinett am 27.11.2024 den Entwurf eines
Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt {Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht
erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem
bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor Dabei steht die
Bereitstellung von ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz-, Beratungssowie
Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen und ihre
Kinder im Vordergrund.

Die praktische Umsetzung bzw. die Einrichtung von Schutzräumen findet
jedoch auf der kommunalen Ebene statt. Hier besteht Handlungsbedarf.
Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen nehmen im Saarpfalz-Kreis und im
Saarland zu (3.223 Opfer in 2023)* und bundesweit stetig zu. Daher ist es Zeit,
dass auch der Saarpfalz-Kreis in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden
wirkungsvolle Maßnahmen ergreift: die Einrichtung von Schutzräumen für
Frauen und deren Kinder gehört dazu. Aktuell existieren keine Schutzräume auf
Kreisebene.

Fast täglich erleiden überwiegend Frauen, gleich welcher sozialen und
religiösen Herkunft, gleich welchen Alters und welcher Bildung, körperliche und
seelische Gewalt in Homburg und im Saarpfalz-Kreis. Ein Zustand, der durch die
Arbeitsergebnisse des 2021 konstituierten Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen“
in Homburg festgehalten ist. Die Frauenbeauftragte der Stadt Homburg hat den
Arbeitskreis moderierend und organisatorisch begleitet. In dem vorläufigen
Abschlussbericht hat die Frauenbeauftragte der Stadt Homburg, Anke
Michalsky, am 16. Mai 2024 den Stadtrat Homburg und die Öffentlichkeit über
die Ergebnisse und Empfehlungen informiert. Ziele sind ein niedrigschwelliges
Beratungsangebot, insbesondere für Frauen mit Migrationshintergrund, sowie
die Bereitstellung von Frauenschutzräumen. Bei akuter Notlage sei nur die
Obdachunterbringung möglich; das ist für die Betroffenen keine gute Lösung.

Wir schlagen vor, den Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen“ weiterzuführen
sowie diesen kreisweit zu öffnen. Wir regen an, dass die Kreisverwaltung
gemeinsam mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Saarpfalz-Kreises
angemessene Räumlichkeiten (spezifische Wohnungen/ Wohngemeinschaften)
in ausreichender Zahl installiert. Dabei sollen Fördermöglichkeiten über den
sozialen Wohnungsbau einbezogen werden, um wohnortnahe Zuflucht in
akuten Gefährdungslagen von Frauen und deren Kindern als Opfer von
häuslicher Gewalt anzubieten. Zusätzlich ist ein niedrigschwelliges
Beratungsangebot für alle betroffenen Frauen und ihre Kinder zu entwickeln.

Bei den Überlegungen sind die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention sowie weitere fachliche Expertisen (u. a. die AWO Saarland
als Träger der vier Frauenhäuser im Land) einzubeziehen.
In dieser Legislaturperiode müssen der Kreis und die Städte und Gemeinden in
die Umsetzung kommen. Konkrete Maßnahmen inkl. des Ressourcenbedarfs
sind dem Kreistag entscheidungsreif zu unterbreiten.

Die Gewalt gegen Frauen darf im Saarpfalz-Kreis kein Tabuthema sein, sondern
muss offensiv angesprochen werden. Dieser Gewalt muss präventiv begegnet
werden. Effektive Unterstützungsangebote sollten für die Betroffenen
bereitstehen.

* Ein Anstieg von 1,5% gegenüber 2022. In: Polizei Saarland, Stand und Entwicklung der Kriminalität (2023) S. 48

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Die Biosphärenfraktion“ und Barbara Spaniol Die Linke im Kreistag Saarpfalz

Der Kreistag wolle beschließen:

Die Kreisverwaltung eruiert folgende Sachverhalte und berichtet dem Kreistag:

1. Wie viele Frauen im Saarpfalz-Kreis üben eine selbstständige Tätigkeit aus
und wie hoch ist der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Selbstständigen im
Saarpfalzkreis, aufgeschlüsselt nach Altersklassen?

2. Welchen Umsatz haben selbstständig tätige Frauen in den letzten 10
Jahren pro Jahr im Saarpfalz-Kreis erwirtschaftet?

3. Wie viele Personen sind in den von selbstständig tätigen Frauen
geführten Betrieben im Saarpfalz-Kreis beschäftigt?

4. In welchen Branchen sind selbstständige Frauen im Saarpfalzkreis tätig
und welche davon sind derzeit besonders vom Fachkräftemangel betroffen?

5. Wie häufig ist es in den letzten zehn Jahren im Saarpfalz-Kreis bei
Frauen zur Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit gekommen und wie oft trat
dies Ihrer Kenntnis nach infolge einer Schwangerschaft auf (bitte im Vergleich
zu Männern und getrennt nach Soloselbstständigen und Selbstständigen mit
Beschäftigten darstellen)?

6. Welche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung und Unterstützung
der Betriebe gibt es bei schwangerschaftsbedingten Ausfällen der Inhaberin,
um die Insolvenzgefahr insbesondere in den ersten Jahren nach der
Gründung oder Übernahme abzuwenden?

7. Welchen Anteil an selbstständig tätigen Frauen im Saarpfalz-Kreis
haben in den letzten zehn Jahren Mutterschaftsleistungen in Anspruch
genommen und wie hoch waren diese Leistungen?

8. Wie bewerten Sie die derzeitigen Möglichkeiten der finanziellen
Absicherung und Unterstützung der Betriebe bei schwangerschaftsbedingten
Ausfällen der Inhaberin und deren Bedeutung für die Vereinbarung von
Familie und Beruf im Saarpfalz-Kreis?

9. Welche Informations- und Beratungsmöglichkeiten gibt es für
selbstständig tätige Frauen, den Fortbestand ihrer Betriebe im Falle einer
Schwangerschaft zu planen und von wievielen Frauen werden diese
Möglichkeiten in Anspruch genommen?

10. Wie wirken sich die aktuell bestehenden Möglichkeiten der finanziellen
Absicherung für die Betriebe bei schwangerschaftsbedingten Ausfällen der
Inhaberin auf das Betriebsgründungsverhalten von Frauen aus?

Begründung:

Der Mutterschutz ist ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes von
Frau und Kind vor und nach der Geburt. Kündigungsschutz,
Beschäftigungsverbot und Einkommenssicherung gewährleisten Frauen
Sicherheit im Kontext von Schwangerschaft, Geburt und Arbeit.

Wenn Selbstständige aufgrund einer Schwangerschaft ihre Tätigkeit für eine
Zeit unterbrechen, fallen nicht allein Einnahmen weg- auch bestehende
Aufträge können nicht ausgeführt und neue Aufträge nicht angenommen
werden. Die Fixkosten wie Miete und Kredite auf Investitionen laufen aber
weiter.

Insbesondere für Einzelunternehmen mit hohem Investitionsaufwand, der
etwa für Handwerksbetriebe oder Zahnarztpraxen notwendig ist, bedeutet
eine Schwangerschaft der Unternehmerin, besonders in den ersten Jahren
nach Gründung oder Übernahme, ein hohes wirtschaftliches Risiko.
Schlimmstenfalls droht sogar die Insolvenz. Darauf hat zuletzt insbesondere
die Initiative „Mutterschutz für Alle“ ein Licht geworfen.

Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat das Institut für Demoskopie
Allensbach (lfD) 2024 eine Bedarfsanalyse zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie zum Mutterschutz für Selbstständige durchgeführt. Dabei stellte
sich insbesondere dies als besonders verbesserungsdürftig heraus.

Der Mutterschutz bietet Frauen die Möglichkeit der Partizipation. Ihr Wissen
und das eigene Potenzial frei einzubringen, ohne sich aufgrund einer
Schwangerschaft zwischen Betrieb und Familie entscheiden zu müssen. Er ist
daher ein entscheidendes Werkzeug für Chancengerechtigkeit und wird zurecht
auf Bundesebene erarbeitet.

Um Betriebe mit hohem Investitionsaufwand über die Wochen und ggfs.
Monate vor unverhältnismäßig hohen Verlusten wegen Ausfällen der
Unternehmerin zu schützen oder gar eine drohende Insolvenz abzuwenden,
braucht es Hilfen in Form von günstigen Krediten, Zuschüssen sowie
zusätzlichem Personal. um die Unternehmerin zu entlasten. denn eine starke
Wirtschaft braucht alle Fachkräfte.

Ziel des Antrages ist es, die aktuelle Situation im Saarpfalz-Kreis zu erfassen
und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen.

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